Die Lohnabrechnung

Zeit ist Geld


  • Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seinen Angestellten eine Lohnabrechnung zu erstellen.


  • Selbst erstellte Lohnabrechnungen stellen häufig eine Kostenfalle dar.


  • Power Lohn deutschland arbeitet mit Ihnen Hand in Hand und nimmt Ihnen diese schwere Kost ab.
Zeit ist Geld

§108 GewO Abs. 1

"Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.[...]"

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet seinen Arbeitnehmer eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung monatlich zu erstellen und auszuhändigen.

Der Arbeitgeber muss hierbei entscheiden, ob er die Abrechnungen für seine Arbeitnehmer selbst vornimmt, oder diese von einem externen fachkundigen Unternehmen erstellen lässt.


Eine Lohnabrechnung muss so aufgebaut sein, dass dem Arbeitnehmer sein montliches Entgelt einsehen kann. Zusätzlich müssen alle einbehaltenen Beträge für den Arbeitnehmer ersichtlich sein.

Da es sich bei der Lohnabrechnung um ein Dokument handelt, welches auch als Nachweis für die Einkommenssteuer dient, müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Bruttolohn / Stundenlohn
  • sonstige Vergütungen ( 13./14. Monatsgehalt )
  • Sachzuwendungen ( z.B. Firmenwagen )
  • gezahlte Vorschüsse / Abschlagszahlungen
  • einbehaltene Abzüge für die Finanzverwaltung
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • einbehaltene Abzüge für die Krankenkasse
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

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