PhoneIcon

Rufen Sie uns an:

040 / 33 48 44 04

Unsere Auswertungen für Sie

  • Lohnauswertungen


  • SV-Meldungen (falls nötig)


  • Lohnsteueranmeldung


  • Beitragsnachweis

  • Buchungsliste


  • Zahlungsliste

Die monatlichen Auswertungen

Leicht zu bedienen, schnell an der richtigen Stelle
Abrechnungen Brutto-Netto
Krankenkassen Beitragsnachweise
Buchungsliste
Lohnsteueranmeldung
SV-Meldungen
Zahlungsvorschlag

Lohnabrechnung

Sozialversicherungsmeldung

Beitragsmeldung

Lohnsteueranmeldung

Zahlungsliste

Buchungsliste

Eines der wichtigsten Dokumente in der Lohn-und Gehaltsabrechnung ist die Lohnabrechnung.

Diese muss monatlich dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.

Auf der Lohnabrechnung sind alle relevanten Bezüge und Abzüge enthalten, die zusammen den Nettolohn des Arbeitnehmers ergeben.


Wird dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehändigt.

Die Sozialversicherungsmeldung wird immer dann ausgehändigt, wenn ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber beginnt, oder beendet.

Es handelt sich hierbei um ein essensielles Dokument, da dieses die Bestätigung einer Beschäftigung darstellt.



Wird dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehändigt.

Die Beitragsmeldung beinhaltet alle Kosten, die für die jeweiligen Krankenkassen anfallen.

Darin enthalten Sind alle Kosten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber behält den vom Arbeitgeber zu tragenden Beitrag durch die Lohnabrechnung ein.


Wird dem Arbeitgeber ausgehändigt.

Die Lohnsteueranmeldung weist alle Positionen auf, die der Arbeitgeber an das Finanzamt entrichten muss.





Wird dem Arbeitgeber ausgehändigt.

In der Zahlungsliste werden alle Beträge einzeln ausgewiesen, die der Arbeitgeber an Arbeitnehmer, Krankenkasse und Finanzamt zu entrichten hat.

Zudem gibt zeigt sie Vorschläge für Verwendungszwecke und die jeweiligen Kontodaten an.

Wird dem Arbeitgeber ausgehändigt.

In Buchungsliste ist relevant für Ihre Buchhaltungsabteilung bzw. Ihren Steuerberater.

Mit der Buchungsliste werden alle Lohnbuchungen in Ihrer Buchhaltung eingepflegt.


Wird dem Arbeitgeber ausgehändigt.

Sandra Schupke Hamburg

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an

040 / 33 48 44 04

phone-icon

© 2015 Power Lohn Deutschland